1. AML-Verpflichtung
BlueLock verfolgt strenge Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäscherei (AML) und Terrorfinanzierung (CFT), in Übereinstimmung mit Gesetz 9.613/1998, BCB-Resolution 119/2021 (Brasilien) und dem Geldwäschereigesetz (GwG, Schweiz). Operationen werden in Echtzeit durch automatisierte Systeme überwacht und durch einen menschlichen Compliance Officer geprüft. Die Überwachung umfasst Einzahlungen, Auszahlungen, FX, Überweisungen, Abschluss und Liquidation von CDBs sowie monatliche APY-Ertragsgutschriften.
2. KYC — Kundenidentifikation
Das gesamte KYC erfolgt über die Web App (Browser), ohne native iOS- oder Android-App. Vor der Kontoeröffnung validieren wir die Identität über: (a) offizielles Foto-ID (RG oder Reisepass), aufgenommen über die Browser-Kamera; (b) aktive CPF in gutem Stand bei der Receita; (c) Adressnachweis der letzten 90 Tage; (d) Video-Selfie zur Liveness-Erkennung, aufgenommen über die Browser-Kamera per WebRTC. Die Identität wird alle 5 Jahre oder bei wesentlicher Änderung des Nutzungsprofils neu validiert. Die Wiedereröffnung eines geschlossenen Kontos erfordert ein vollständig neues KYC.
3. PEPs und nahe Angehörige
Politisch exponierte Personen (PEPs) und ihre nahen Angehörigen durchlaufen vor der Genehmigung eine Enhanced Due Diligence: Bestätigung der Mittelherkunft, Überprüfung der öffentlichen Presse, Genehmigung durch zwei leitende Compliance Officer. Ausländische PEPs erhalten eine zusätzliche Überprüfung durch die unter FINMA-Aufsicht stehende Schweizer Partnerbank. PEPs können hinsichtlich des kontrahierbaren CDB-Volumens und des Zugangs zu FX-Operationen über CHF 50'000 ohne vorherige Prüfung beschränkt werden.
4. Mittelherkunft
Bei kumulativen Einzahlungen über R$ 50'000/Monat (oder CHF-Äquivalent) verlangen wir Nachweis der Mittelherkunft: Lohnabrechnung, Dienstleistungsvertrag, IRPF-Erklärung, Verkaufsvertrag eines Vermögenswerts. Bei Operationen über CHF 100'000 zusätzlicher Nachweis + Schweizer Prüfung. Monatlich von BlueLock gutgeschriebene APY-Erträge und CDB-Liquidationen bei Fälligkeit gelten als bekannte interne Mittelherkunft und erfordern keinen neuen Herkunftsnachweis — die Gegenpartei wurde bereits bei der Einzahlung des Kapitals validiert.
5. Sanktionierte Länder
Wir arbeiten nicht mit Einwohnern oder Staatsangehörigen von: Afghanistan, Belarus, Krim, Kuba, Iran, Nordkorea, Russland (nach Sanktionen 2022), Venezuela, Jemen, Donezk/Luhansk-Regionen. Liste aktualisiert gemäss OFAC, UN, EU und Schweizer SECO.
6. Transaktionsüberwachung
Das automatisierte System überwacht 100% der Operationen 24/7, einschliesslich: Einzahlungen, Auszahlungen (vorbehaltlich des progressiven Auszahlungsplans), FX, SEPA/SWIFT/SIX/Pix-Überweisungen, Abschluss und Liquidation von CDBs. Auslöser für manuelle Prüfung: (a) Operation über R$ 50'000 mit neuem Dritten; (b) Muster von Operationen zu atypischen Zeiten; (c) Operationen in Folge ohne klare wirtschaftliche Begründung; (d) COAF-Alarmliste; (e) wiederholte Auszahlungsversuche über dem durch den progressiven Plan freigegebenen Anteil (Smurfing-Test). Monatliche APY-Ertragsgutschriften und CDB-Liquidationen bei Fälligkeit sind erwartete operative Muster und erzeugen an sich keine Warnung — sie werden als vorhersehbare Gegenparteien überwacht, und Abweichungen (Häufigkeit, Betrag ausserhalb der vom Kapital erwarteten Spanne) können einen internen Buchhaltungsintegritäts-Alarm auslösen. Jede Warnung erzeugt einen internen SAR (Suspicious Activity Report).
7. COAF-Meldung
Verdächtige Operationen werden gemäss BCB-Resolution 119/2021 an COAF (Rat zur Kontrolle finanzieller Aktivitäten) gemeldet. Parallel melden wir an die Schweizer MROS (Money Laundering Reporting Office), wenn ein CHF-Bezug besteht, einschliesslich Bewegungen über den freien Saldo, CDB oder Ertragsgutschriften. Der Kunde wird nicht informiert über die Meldung (Tipping-off ist eine Straftat).
8. Ablehnung und Sperrung
Wir können die Kontoeröffnung ablehnen, eine Operation sperren oder ein Konto einseitig schliessen, wenn: (a) der Kunde nicht auf Enhanced Due Diligence-Anfragen reagiert; (b) eine COAF/MROS-Meldung läuft; (c) eine Sanktion zutrifft; (d) der Kunde auf internationalen Sanktionslisten erscheint; (e) starke Anzeichen für Missbrauch des CDB oder des progressiven Auszahlungsplans zur Fragmentierung von Beträgen (Smurfing) bestehen. Der Kunde erhält eine Erklärung soweit rechtlich zulässig. Bei Auflösung gelten die Saldo- und CDB-Regeln gemäss Nutzungsbedingungen Ziffer 13.
9. Schulung und Kultur
Alle Mitarbeitenden, die mit Kunden oder Finanzoperationen interagieren, durchlaufen: (a) verpflichtende jährliche AML/KYC-Schulung; (b) CAMS-Zertifizierung für Compliance Officer; (c) monatliche regulatorische Updates. BlueLock-Kultur: begründeter Zweifel = Eskalation an Compliance, ohne Reibung.
10. Aktualisierungen
Diese Richtlinie wird jährlich oder bei wesentlichen regulatorischen Änderungen überprüft, einschliesslich der Weiterentwicklung des APY-Renditeprodukts, des CDB oder des progressiven Auszahlungsplans. Aktuelle Version: 1.4. Letzte Überarbeitung: 19. Mai 2026. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits genehmigte Operationen, gelten aber für zukünftige Operationen.